Es ist soweit: Die Politik hat grünes Licht zur Freigabe der Tennisplätze gegeben – wenn auch zunächst nur unter gewissen Auflagen. Diese gelten ab Öffnung der Anlage am 08.05.2020 bis auf Weiteres.
Wir weisen deutlich deutlich darauf hin, dass wir alle mit den geltenden Verhaltens- und Hygieneregeln verantwortungsbewusst umgehen müssen. Nur so können wir sicherstellen, dass die Öffnung nicht wieder rückgängig gemacht wird. Eine der wichtigsten Maßnahmen ist weiterhin die Einhaltung des Abstandes von mindestens 1,5 Metern zueinander.
Ein Betreten der Tennisanlage ist nur zulässig, wenn keine Krankheitssymptome vorhanden sind.
Bis auf weiteres dürfen die Umkleide-. und Duschräume nicht benutzt werden. Der Zugang zum WC und zum Händewaschen ist möglich.
Die Platzreservierung erfolgt wie gehabt über die Magnettafel. Zusätzlich hängt rechts daneben eine Liste, in der die Spielzeit und die Spielpartner eingetragen werden müssen. Auf diese Weise können wir der Vorgabe Rechnung tragen, ggf. Kontaktpersonen bei einer Infizierung nachvollziehen zu können.
Unsere Tennishalle steht ab Montag den 11.05.2020 auch wieder zur Verfügung.
Die Auflagen sehen die Benennung eines Coronabeauftragten vor. Diese Funktion übernehmen Ralf Rokitta und Jens Teichert.
Der Coronabeauftragte ist im Wesentlichen zuständig für die Einhaltung aller behördlichen Auflagen und steht als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die kompletten Rahmenbedingungen entnehmen Sie bitte den Anlagen.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung, wünschen viel Spaß und bleibt weiterhin gesund.